Inhalte der Schulbegleitung

Seit dem 23.11.2010 sind wir als freier Leistungserbringer des Landkreises  Schaumburg anerkannt und dürfen in diesem Sinne  professionelle Schulbegleitung  durchführen.
Ziel der Schulbegleitung ist eine angemessene Eingliederung ins Schulsystem trotz vorhandener Verhaltensauffälligkeiten oder Behinderungen.

Hilfegewährung

Antragstellung der Personensorgeberechtigten und Entscheidung bezüglich der Hilfegewährung durch das zuständigen Sozialamt oder des Jugendamtes.

Schulbegleitung steht Kindern und Jugendlichen zu, die aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder ihres Verhaltens auf Unterstützung angewiesen sind.

Sprechen Sie mich gerne an: